Zugmaschine

Zugkraft für Landwirtschaft

Ausbildungs­klassen

Klasse T

Fahrzeug

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke geführt werden.

Anhängerregelung

Hinter landwirtschaftlichen Zugmaschinen können bis zu zwei Anhänger mitgeführt werden

Theoretischer Unterricht

12 Doppelstunden Grundunterricht

6 klassenspezifische Unterrichte

Praktischer Unterricht

Praktische Grundausbildung

Unterweisung

Klasse T Icon
Mindestalter

16 Jahre

Prüfung

Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Klasse AM, L

Klasse L

Fahrzeug

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke geführt werden

Anhängerregelung

mit Anhänger darf maximal 25 km/h gefahren werden

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h (Anhängerbetrieb ist auch hier möglich)

Theoretischer Unterricht

12 Doppelstunden Grundunterricht

2 klassenspezifische Unterrichte

Praktischer Unterricht

keine praktische Grundausbildung

Klasse L Icon
Mindestalter

16 Jahre

Prüfung

Theorieprüfung

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Mofa

Preise

Klasse T

450,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 93,-€

Unterweisung 77,-€

Theoretische Prüfung 80,-€

Praktische Prüfung 240,-€

Lehrmaterial 70,-€

Klasse L

450,-€

Grundbetrag

Theoretische Prüfung 80,-€

Lehrmaterial 70,-€