Klasse C

Für die gewerbliche Nutzung ist in der Regel eine Qualifikation nach BKrFQG notwendig.

Fahrzeug

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, z.B. LKW’s, die nicht für die Personenbeförderung ausgelegt sind, mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t und maximal 8 Fahrgastplätzen und einem Fahrersitz

Anhängerregelung

Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Theoretischer Unterricht

6 Doppelstunden Grundunterricht

10 klassenspezifische Unterrichte an 5 Abenden

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Sonderfahrten (5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Bei Erwerb der Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang unterscheidet sich die Anzahl der Sonderfahrten.

Klasse C Icon
Voraussetzung

Vorbesitz der Klasse B
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr können die Klasse C ebenfalls mit 18 Jahren erwerben.

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Klasse C1

Klasse CE

Für die gewerbliche Nutzung ist in der Regel eine Qualifikation nach BKrFQG notwendig.

Fahrzeug

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg

Theoretischer Unterricht

6 Doppelstunden Grundunterricht

4 klassenspezifische Unterrichte an 2 Abenden

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Sonderfahrten (5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Bei Erwerb der Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang unterscheidet sich die Anzahl der Sonderfahrten.

Klasse CE Icon
Voraussetzung

Vorbesitz der Klasse C

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr können die Klasse C ebenfalls mit 18 Jahren erwerben.

Prüfung

Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Klasse BE, C1E, T

Gemeinsame Ausbildung C/CE

Für die gewerbliche Nutzung ist in der Regel eine Qualifikation nach BKrFQG notwendig.

Fahrzeug

Kraftfahrzeuge und Anhänger wie bei der Klasse C und CE beschrieben.

Theoretischer Unterricht

6 Doppelstunden Grundunterricht

10 klassenspezifische Unterrichte Klasse C an 5 Abenden

4 klassenspezifische Unterrichte Klasse CE an 2 Abenden

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Sonderfahrten Klasse C (3 Überland- und 1 Autobahnfahrt)

Sonderfahrten Klasse CE (5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Klasse CE Icon
Voraussetzung

Vorbesitz der Klasse B
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr können die Klasse C ebenfalls mit 18 Jahren erwerben.

Prüfung

Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Klasse BE, C1, C1E, T

Klasse C1

Für die gewerbliche Nutzung ist in der Regel eine Qualifikation nach BKrFQG notwendig.

Fahrzeug

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nicht für die Personenbeförderung ausgelegt sind, z.B. LKW’s mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und maximal 8 Fahrgastplätzen und einem Fahrersitz

Anhängerregelung

Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Theoretischer Unterricht

6 Doppelstunden Grundunterricht

6 klassenspezifische Unterrichte an 3 Abenden

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt)

Klasse C1 Icon
Voraussetzung

Vorbesitz der Klasse B
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter

18 Jahre

Klasse C1E

Fahrzeug

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 3,5 t oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 12 t

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 12 t

Theoretischer Unterricht

Kein Theorieunterricht notwendig

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt)

Bei Erwerb der Klasse C und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang unterscheidet sich die Anzahl der Sonderfahrten.

Klasse C1E Icon
Voraussetzung

Vorbesitz der Klasse C1

Mindestalter

18 Jahre

Prüfung

Praxisprüfung

Grundquali­fikation C

Beschleunigte Grundqualifikation

Die Regelkursdauer beträgt 130 Stunden á 60 min in Theorie und inklusive 10 Praxisstunden á 60min mit anschließender schriftlicher IHK Prüfung.
Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch.

Grundqualifikation

Kein Kursbesuch notwendig, mit individueller Ausbildung bei uns in der Fahrschule. Ausführliche schriftliche, mündliche und praktische Prüfung vor der IHK. Vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch mit uns.

Preise (gemeinsame Lehrgänge)

Klasse C in Verbindung mit CE

500,-€ + 100,-€

Grundbeträge

pro Übungsstunde 103,-€

pro Überlandstunde 103,-€

pro Autobahnstunde 103,-€

pro Nachtfahrtstunde 103,-€

Unterweisung 72,-€

Theoretische Prüfung (Klasse C) 80,-€

Praktische Prüfung (Klasse C) 290,-€

Praktische Prüfung (Klasse CE) 290,-€

Lehrmaterial gesamt 70,-€

Klasse C1 in Verbindung mit C1E

450,-€ + 100,-€

Grundbeträge

pro Übungsstunde 99,-€

pro Überlandstunde 99,-€

pro Autobahnstunde 99,-€

pro Nachtfahrtstunde 99,-€

Unterweisung 72,-€

Theoretische Prüfung (Klasse C1) 80,-€

Praktische Prüfung (Klasse C1) 290,-€

Praktische Prüfung (Klasse C1E) 290,-€

Lehrmaterial gesamt 70,-€

Preise (Einzelklassen)

Klasse C

500,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 103,-€

pro Überlandstunde 103,-€

pro Autobahnstunde 103,-€

pro Nachtfahrtstunde 103,-€

Unterweisung 72,-€

Theoretische Prüfung 80,-€

Praktische Prüfung 290,-€

Lehrmaterial 70,-€

Klasse CE

450,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 103,-€

pro Überlandstunde 103,-€

pro Autobahnstunde 103,-€

pro Nachtfahrtstunde 103,-€

Theoretische Prüfung 80,-€

Praktische Prüfung 290,-€

Lehrmaterial 70,-€

Klasse C1

450,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 99,-€

pro Überlandstunde 99,-€

pro Autobahnstunde 99,-€

pro Nachtfahrtstunde 99,-€

Unterweisung 72,-€

Theoretische Prüfung 80,-€

Praktische Prüfung 290,-€

Lehrmaterial 70,-€

Klasse C1E

450,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 99,-€

pro Überlandstunde 99,-€

pro Autobahnstunde 99,-€

pro Nachtfahrtstunde 99,-€

Unterweisung 72,-€

Praktische Prüfung 290,-€

Preise Beschleunigte Grundquali­fikationen

Beschleunigte
Grundqualifikation

3.100,-€

Gesamtbetrag

140 Std Ausbildung inkl. IHK Prüfung zzgl. Lehrmaterial

Grundqualifikation mit großer IHK-Prüfung

1590,-€

Gesamtbetrag

zzgl. Lehrmaterial und IHK Prüfungsgebühr

Beschleunigte
Grundqualifikation Umsteiger

950,-€

Gesamtbetrag

zzgl. Lehrmaterial