Motorrad

Freiheit auf zwei Rädern.

Klasse A

Fahrzeug

Krafträder unbegrenzt

Theoretischer Unterricht

12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitzer eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden)

4 klassenspezifische Unterrichte (an zwei Samstagen zu je 180 Minuten)

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Klasse A Icon
Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Prüfung

Theorie- und Praxisprüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Klasse AM, A1, A2

Klasse A2

Fahrzeug

Krafträder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung, bzw. 48PS

Theoretischer Unterricht

12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitzer eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden)

4 klassenspezifische Unterrichte (an zwei Samstagen zu je 180 Minuten)

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Klasse A2 Icon
Mindestalter

18 Jahre

Prüfung

Theorie- und Praxisprüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Klasse AM, A1

Klasse A1

Fahrzeug

Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum, einer Leistung von 11 kW, bzw. 15PS

Dreirädrige KfZ mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) und einer Leistung von 15 kW.

Theoretischer Unterricht

12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitzer eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden)

4 klassenspezifische Unterrichte (an zwei Samstagen zu je 180 Minuten)

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Klasse A1
Mindestalter

16 Jahre

Prüfung

Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Klasse AM

B196

Fahrzeug

Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum, einer Leistung von 11 kW, bzw. 15PS

Dreirädrige KfZ mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) und einer Leistung von 15 kW.

Theoretischer Unterricht

4 klassenspezifische Unterrichte (an zwei Samstagen zu je 180 Minuten)

Praktischer Unterricht

min. 5 praktische Doppelstunden

Keine Antragstellung notwendig, aber die Bescheinigung der Fahrschule muss umgehend der Führerscheinstelle vorgelegt werden, erst nach Eintrag der Ziffer B196 in den Führerschein darf dieser genutzt werden!

Klasse A1
Einschränkungen

Nur in Deutschland gültig
Vorbesitz Klasse B mind. 5 Jahre
Kann später nicht für den erleichterten Aufstieg zu den A Klassen genutzt werden

Mindestalter

25 Jahre

Prüfung

Keine Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Klasse AM

Klasse AM

Fahrzeug

Zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4kW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h und 50 ccm bzw. 4kW (Ape)

Vierrädrige Leicht-KfZ mit maximal 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 6kW (Microcar)

Theoretischer Unterricht

12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitzer eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden)

1 klassenspezifische Unterricht (an einem Samstagen für 180 Minuten)

Praktischer Unterricht

Grundausbildung/Übungsstunden

Klasse AM Icon
Mindestalter

15 Jahre

Prüfung

Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Mofa

Mofa

Fahrzeug

Mofa, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und maximal 25km/h

Theoretischer Unterricht

6 Doppelstunden Grundunterricht

Praktischer Unterricht

Grundausbildung

Mofa Icon
Mindestalter

15 Jahre

Prüfung

Theorieprüfung

Aufstieg zu A2 oder A

Nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 kann der erleichterte Aufstieg zur nächsthöheren Motorradklasse genutzt werden

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 und A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Der erleichterte Aufstieg der Klasse A1 ist auch möglich, wenn du vor dem 1. April 1980 die Klasse 4 oder die Klasse 3 erworben hast. Da die frühere Klasse 1b der heutigen Klasse A1 entspricht, kann auch hiermit der erleichterte Aufstieg genutzt werden.

Theoretischer Unterricht

entfällt

Praktischer Unterricht

Grundausbildung/Übungsstunden

Preise

Klasse A

450,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 74,-€

pro Überlandstunde 81,-€

pro Autobahnstunde 81,-€

pro Nachtfahrtstunde 81,-€

Theoretische Prüfung 80,-€

Praktische Prüfung 240,-€

Lehrmaterial 70,-€

Klasse A2

450,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 74,-€

pro Überlandstunde 81,-€

pro Autobahnstunde 81,-€

pro Nachtfahrtstunde 81,-€

Theoretische Prüfung 80,-€

Praktische Prüfung 240,-€

Lehrmaterial 70,-€

Klasse A1

450,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 67,-€

pro Autobahnstunde 78,-€

pro Überlandstunde 78,-€

pro Nachtfahrtstunde 78,-€

Theoretische Prüfung 80,-€

Praktische Prüfung 240,-€

Lehrmaterial 70,-€

Klasse AM

450,-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 66,-€

Theoretische Prüfung 80,-€

Praktische Prüfung 240,-€

Lehrmaterial 70,-€

Mofa

170,-€

Grundbetrag

TÜV Gebühr Mofa/Schein 23,80€

Aufstieg A (Vorbesitz A2)

150.-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 74,-€

Praktische Prüfung 180,-€

Aufstieg A2 (Vorbesitz A1)

150.-€

Grundbetrag

pro Übungsstunde 74,-€

Praktische Prüfung 180,-€

B196

910,-€

Grundbetrag

bei Fahrstunden von Montag – Freitag vor 14 Uhr, erhalten Sie 100,-€ Rabatt