
Uwe Eggerl
„War super, sehr nette Fahrlehrer. Waren immer schöne Fahrstunden mit Uwe 👍“Lugge Breitkopf
Mit der Klasse T fährst du land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 60 km/h, wobei für Fahrer unter 18 Jahren 40 km/h gelten. Die Ausbildung kannst du mit 16 Jahren beginnen, geprüft wird theoretisch und praktisch. Hinter der Zugmaschine dürfen bis zu zwei Anhänger mitlaufen, die Nutzung bleibt dabei auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke beschränkt. Die kleinere Klasse L ist in der Klasse T bereits enthalten. Wer nur L macht, fährt Zugmaschinen bis 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Stapler bis 25 km/h und braucht dafür nur die Theorieprüfung.
Alle aktuellen Preise findest du auf unserer Preisseite, Position für Position und mit dem Rechner für dein Preisbeispiel.

„War super, sehr nette Fahrlehrer. Waren immer schöne Fahrstunden mit Uwe 👍“Lugge Breitkopf

„Wenn mich jemand nach einem Bild des kompetentesten und zugleich lässigsten Fahrlehrers fragen würde, zeige ich demjenigen ein Bild von Norbert Schützinger!“Leo Gänsi

„Ich bedanke mich sehr bei dem Team der Fahrschule Eggerl. Ein besonderer Dank an Thomas für seine Mühe und Ausdauer, die er für mich aufgebracht hat.“Алеся Тагиева

„Super zufrieden, die Fahrschullehrer (ich hätte Richard) waren spitze und kannten sich sehr gut aus. Dank der Unterstützung habe ich meine Selbstzweifel und Ängste schnell ablegen können. Eine 100%ige Empfehlung von meiner Seite!“Bruce Wayne
Die allgemeinen Fragen zu Anmeldung, Prüfung und Bezahlung stehen auf der Startseite.
Regulär ab 16. Mit einer Sondergenehmigung des Landratsamts geht die Klasse T schon ab 15, du sparst also ein halbes Jahr. Genehmigt wird sie vor allem bei landwirtschaftlichen Betrieben.
Am Staudhamer Feld 13 in Wasserburg am Inn, wenn du aus dem Landkreis Ebersberg, Traunstein oder Altötting kommst hast du die Möglichkeit die Ausbildung mit dem eigenen Traktor durchzuführen.
Immer benötigst du ein biometrisches Passbild und eine Erste-Hilfe-Kursbescheinigung. Zusätzlich sind folgende Unterlagen notwendig: Motorrad/Auto/Traktor: Sehtestbescheinigung LKW: Verkehrsärztliche Untersuchung für Sehvermögen und körperliche Eignung
