Klassen T, L

Traktorführerschein: die Klassen T und L

Zugkraft für die Landwirtschaft.

Ausbildungsklassen

Die Klassen im Bereich Traktor

Mit der Klasse T fährst du land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 60 km/h, wobei für Fahrer unter 18 Jahren 40 km/h gelten. Die Ausbildung kannst du mit 16 Jahren beginnen, geprüft wird theoretisch und praktisch. Hinter der Zugmaschine dürfen bis zu zwei Anhänger mitlaufen, die Nutzung bleibt dabei auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke beschränkt. Die kleinere Klasse L ist in der Klasse T bereits enthalten. Wer nur L macht, fährt Zugmaschinen bis 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Stapler bis 25 km/h und braucht dafür nur die Theorieprüfung.

Fahrzeug, Ausbildung und Prüfung je Klasse

Klasse TZugmaschinen bis 60 km/h für Land- und Forstwirtschaft+
Fahrzeug
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren gelten höchstens 40 km/hSelbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/hLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gefahren werden
Anhänger
Bis zu zwei Anhänger hinter der Zugmaschine
Theoretischer Unterricht
12 Doppelstunden Grundunterricht6 klassenspezifische Unterrichte
Praktischer Unterricht
Praktische GrundausbildungUnterweisung
Mindestalter
16 Jahre
Prüfung
Theorie- und Praxisprüfung
Eingeschlossene Klassen
AM, L
Klasse LZugmaschinen bis 40 km/h, nur eine Theorieprüfung+
Fahrzeug
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/hSelbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit AnhängerLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gefahren werden
Anhänger
Mit Anhänger höchstens 25 km/h
Theoretischer Unterricht
12 Doppelstunden Grundunterricht2 klassenspezifische Unterrichte
Praktischer Unterricht
Keine praktische Grundausbildung
Mindestalter
16 Jahre
Prüfung
Theorieprüfung
Eingeschlossene Klassen
Mofa
Preise

Was die Ausbildung kostet

Alle aktuellen Preise findest du auf unserer Preisseite, Position für Position und mit dem Rechner für dein Preisbeispiel.

Fahrlehrer

Wer dich im Bereich Traktor ausbildet

Ganzes Team
Uwe Eggerl

Uwe Eggerl

„War super, sehr nette Fahrlehrer. Waren immer schöne Fahrstunden mit Uwe 👍“Lugge Breitkopf
Norbert Schützinger

Norbert Schützinger

„Wenn mich jemand nach einem Bild des kompetentesten und zugleich lässigsten Fahrlehrers fragen würde, zeige ich demjenigen ein Bild von Norbert Schützinger!“Leo Gänsi
Thomas Pawils

Thomas Pawils

„Ich bedanke mich sehr bei dem Team der Fahrschule Eggerl. Ein besonderer Dank an Thomas für seine Mühe und Ausdauer, die er für mich aufgebracht hat.“Алеся Тагиева
Richard Saißreiner

Richard Saißreiner

„Super zufrieden, die Fahrschullehrer (ich hätte Richard) waren spitze und kannten sich sehr gut aus. Dank der Unterstützung habe ich meine Selbstzweifel und Ängste schnell ablegen können. Eine 100%ige Empfehlung von meiner Seite!“Bruce Wayne
Häufige Fragen

Was uns zum Bereich Traktor gefragt wird

Die allgemeinen Fragen zu Anmeldung, Prüfung und Bezahlung stehen auf der Startseite.

Ab wann kann ich den Traktorführerschein machen?+

Regulär ab 16. Mit einer Sondergenehmigung des Landratsamts geht die Klasse T schon ab 15, du sparst also ein halbes Jahr. Genehmigt wird sie vor allem bei landwirtschaftlichen Betrieben.

Wo steht der Traktor für die Klasse T?+

Am Staudhamer Feld 13 in Wasserburg am Inn, wenn du aus dem Landkreis Ebersberg, Traunstein oder Altötting kommst hast du die Möglichkeit die Ausbildung mit dem eigenen Traktor durchzuführen.

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung beim Landratsamt?+

Immer benötigst du ein biometrisches Passbild und eine Erste-Hilfe-Kursbescheinigung. Zusätzlich sind folgende Unterlagen notwendig: Motorrad/Auto/Traktor: Sehtestbescheinigung LKW: Verkehrsärztliche Untersuchung für Sehvermögen und körperliche Eignung