
Norbert Schützinger
„Wenn mich jemand nach einem Bild des kompetentesten und zugleich lässigsten Fahrlehrers fragen würde, zeige ich demjenigen ein Bild von Norbert Schützinger!“Leo Gänsi
Die Klasse D berechtigt zum Fahren von Bussen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen oder über 8 Metern Länge, die für die Personenbeförderung ausgelegt sind, dazu darf ein Anhänger bis 750 kg mitlaufen. Vorausgesetzt werden die Klasse B, eine verkehrsmedizinische Untersuchung und ein Erste-Hilfe-Kurs. Das Mindestalter liegt bei 24 Jahren, mit beschleunigter Grundqualifikation sinkt es auf 23, mit vollständiger Grundqualifikation auf 21 und in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer auf 18 bis 20 Jahre. Für Busse mit schwererem Anhänger baust du die Klasse D um DE aus, worin die Anhängerklasse BE bereits enthalten ist. Für Kleinbusse mit höchstens 16 Fahrgastplätzen und bis 8 Meter Länge gibt es die Klasse D1, die du schon ab 21 Jahren machen kannst.
Für die gewerbliche Nutzung ist in der Regel zusätzlich eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) notwendig.
Der Umfang der Ausbildung variiert je nach Vorbesitz deiner Führerscheine. Dazu beraten wir dich gerne persönlich.

„Wenn mich jemand nach einem Bild des kompetentesten und zugleich lässigsten Fahrlehrers fragen würde, zeige ich demjenigen ein Bild von Norbert Schützinger!“Leo Gänsi

„Ich bedanke mich sehr bei dem Team der Fahrschule Eggerl. Ein besonderer Dank an Thomas für seine Mühe und Ausdauer, die er für mich aufgebracht hat.“Алеся Тагиева
Die allgemeinen Fragen zu Anmeldung, Prüfung und Bezahlung stehen auf der Startseite.
Die beschleunigte Grundqualifikation läuft in Vollzeit. Rechnet mit etwa dreieinhalb Wochen, in denen der Mitarbeiter im Betrieb fehlt.
Sende deinen Ergebnisbescheid der Prüfung an das Fahrschulbüro und beantrage den Fahrerqualifizierungsnachweis beim Landratsamt um gewerblich fahren zu dürfen.